1338 belehnte Markgraf Ludwig mehrere Bürger aus Kyritz mit Hebungsrechten im Dorf Schönermark. Hebungen waren regelmäßige Einnahmen, beispielsweise aus Pacht, Zinsen oder Abgaben. Die Urkunde zeigt, dass wohlhabende Stadtbürger bereits im Mittelalter wirtschaftliche Rechte in umliegenden Dörfern besaßen.