Am 13. und 14. August 1338 schlossen Markgraf Ludwig und die Herzöge Otto und Barnim von Pommern-Stettin einen Frieden und Erbvergleich. Brandenburg verzichtete auf die unmittelbare Lehnshoheit über Pommern-Stettin; dafür erhielt der Markgraf ein Heimfallsrecht, falls das dortige Herzogshaus ohne Erben aussterben sollte. Zur Absicherung des Vertrages wurden zeitweise Städte beider Seiten als Pfänder eingesetzt.