Am 10. September 1338 bestätigten die Markgrafen Ludwig und Stephan der Stadt Brandenburg ihre bestehenden Privilegien. Privilegien waren besondere Rechte einer Stadt, beispielsweise bei Handel, Gerichtsbarkeit oder Verwaltung. Solche Bestätigungen waren wichtig, damit ältere Rechte auch unter einem neuen Landesherrn weiter galten.