Am 29. Oktober 1338 versprach Markgraf Ludwig, den damals erhobenen Schoß künftig nur noch in bestimmten Notfällen zu verlangen. Der Schoß war eine außerordentliche landesherrliche Steuer. Die Urkunde ist interessant, weil sie zeigt, dass sich bereits im Mittelalter Widerstand gegen zusätzliche Steuerbelastungen entwickelte.