Am 29. Juli 1337 bestätigte Markgraf Ludwig der Stendaler Nikolaikirche ihre bisherigen Privilegien, Rechte und Freiheiten und stellte sie unter seinen Schutz. Stendal liegt heute in Sachsen-Anhalt, gehörte damals jedoch zur Altmark und damit zur Mark Brandenburg. Die Originalurkunde ist noch heute im Landesarchiv Sachsen-Anhalt nachgewiesen.