Im Frühjahr 1337 wurde mehrfach über das Patronatsrecht der Kapelle zu Hildagesburg gestritten. Am 6. Mai wurde das Recht dem Stendaler Domdechanten zugesprochen; nur wenige Tage später, am 12. Mai, setzte Papst Benedikt XII. eine Kommission zur weiteren Entscheidung ein. Ein Patronatsrecht gab Einfluss auf die Besetzung und Versorgung einer Kirche oder Kapelle.