Am 12. September 1337 überließ Markgraf Ludwig verschiedenen Bürgern die Erhebung des Zolls in Brandenburg. Der Vorgang zeigt, dass landesherrliche Einnahmen zeitweise an Privatpersonen beziehungsweise Bürger übertragen werden konnten.
Am 12. September 1337 überließ Markgraf Ludwig verschiedenen Bürgern die Erhebung des Zolls in Brandenburg. Der Vorgang zeigt, dass landesherrliche Einnahmen zeitweise an Privatpersonen beziehungsweise Bürger übertragen werden konnten.