Am 14. August 1333 verlieh Markgraf Ludwig Arnold Fischzöllner und dessen rechtmäßigen Erben den Zoll in Brandenburg samt den zugehörigen Rechten. Die Vereinbarung war auf acht Jahre angelegt. Dafür musste Arnold dem Markgrafen die bisher übliche Zahlung leisten.
Die Urkunde betrifft damit die Übertragung eines bestehenden Einnahmerechts. Ein Zoll war eine Abgabe, die beispielsweise beim Transport oder Handel von Waren erhoben wurde.