Am 31. Januar 1333 hob Bischof Stephan von Lebus die kirchlichen Strafmaßnahmen gegen den Rat und die Bürgerschaft Münchebergs auf. Nach einer Einigung mit der Stadt durften wieder Gottesdienste stattfinden und Sakramente gespendet werden. Damit endete das allgemeine Interdikt, also das Verbot wichtiger kirchlicher Handlungen innerhalb eines Ortes.
Die Urkunde enthielt allerdings eine Ausnahme: Personen, die ausdrücklich und namentlich exkommuniziert worden waren, blieben von der allgemeinen Versöhnung ausgeschlossen.