Am 17. Mai 1333 veröffentlichte Kaiser Ludwig der Bayer eine Entscheidung über Urkunden seines Sohnes, des brandenburgischen Markgrafen Ludwig. Betroffen waren Rechtsgeschäfte, die der noch minderjährige Markgraf mit einem ohne Zustimmung seiner Vormünder angefertigten Siegel bestätigt hatte. Diese sollten keine Rechtskraft besitzen. Das betreffende Siegel ließ der Kaiser vor den Anwesenden zerbrechen.
Die Maßnahme gehörte zum Streit darüber, wer die Regierung Brandenburgs tatsächlich kontrollierte. Nach der historischen Forschung begann der Markgraf im Sommer 1333 seine selbstständige Herrschaft; eine schriftliche Volljährigkeitserklärung ist allerdings nicht erhalten.