Am 26. August 1333 sagte Erzbischof Otto von Magdeburg dem brandenburgischen Markgrafen Ludwig einen Landfrieden zu. Bei Raubüberfällen sollten die zuständigen Vögte und Richter die Verfolgung unterstützen. Ein Vogt war ein Verwaltungs- und Gerichtsbeamter.
Der Erzbischof behielt sich ausdrücklich vor, die Vereinbarung zu kündigen. Dazu musste ein Schreiben dem Rat der Altstadt Brandenburg übergeben werden; vier Wochen später endete die Verpflichtung. Das heute in Sachsen-Anhalt gelegene Magdeburg erscheint hier als Vertragspartner Brandenburgs.