Am 1. September 1333 gewährten die Franziskaner den Tuchmachern und Wollwebern von Kyritz Anteil an den Gebeten und geistlichen Leistungen ihres Klosters. Für die Handwerker war ein eigener Altar eingerichtet worden, an dem täglich eine Messe stattfinden sollte.
Die Vereinbarung regelte außerdem Gebete und Gottesdienste für verstorbene Mitglieder sowie regelmäßige gemeinsame Gedenkfeiern. Sie dokumentiert damit, dass eine Gilde, also eine Vereinigung von Gewerbetreibenden, auch das religiöse Leben und die Begleitung ihrer Mitglieder im Todesfall organisierte.