Am 3. Februar 1339 bestätigte der Rat von Angermünde, dass Johann und Johann von Malchin an ihrem Wohnsitz Buchholz Einkünfte aus einer Mühle an das Kloster Chorin verkauft hatten. Solche Hebungen waren regelmäßige Einkünfte aus Grundstücken, Mühlen oder anderen wirtschaftlichen Rechten.