Am 17. Februar 1336 stellte Erzbischof Otto von Magdeburg einen Ablassbrief zugunsten der Beelitzer Marienkirche aus. Wer aus religiöser Andacht beziehungsweise auf Pilgerfahrt zu der Kirche kam, konnte einen vierzigtägigen Ablass erhalten. Die echte Urkunde ist ein wichtiger Beleg dafür, dass Beelitz bereits damals ein Wallfahrtsort war. Eine Wallfahrt ist eine religiöse Reise zu einem besonders verehrten Ort.