Ebenfalls am 9. Juni 1335 erhielt die Neustadt Brandenburg ausdrücklich das Recht, fünf Juden in der Stadt aufzunehmen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass im Umkreis von einer Meile niemand außerhalb der Stadt Malz herstellen oder Bier brauen und im Umkreis von drei Meilen kein konkurrierender Gewandschnitt betrieben werden durfte. Die Urkunde verbindet damit einen frühen Nachweis jüdischen Lebens mit weitreichenden städtischen Wirtschaftsprivilegien.