Am 1. Juli 1335 bereiteten der Bischof von Brandenburg, markgräfliche Beamte und städtische Bevollmächtigte eine Vereinbarung zur Aufhebung des Kirchenbanns über Berlin und Cölln vor.
Der Bann war nach der Ermordung des Propstes Nikolaus von Bernau verhängt worden.
Die Bürger sollten für die Seele des Propstes einen Altar in der Marienkirche stiften, ein steinernes Kreuz errichten und 750 Mark an den Bischof von Brandenburg zahlen.
Obwohl die Bürgerschaft diese Bedingungen erfüllte, wurde sie erst mehr als ein Jahrzehnt später vom Kirchenbann befreit.