Am 1. September stellten die pommerschen Herzöge Otto I. und Barnim III. das Kloster Seehausen und seine Besitzungen unter ihren Schutz. Dabei erscheint Warnitz erstmals als „Warlitze“ und Grenz als „Grenze“. Seehausen wird ausdrücklich als Dorf des Klosters behandelt. Außerdem werden Drense, Seelübbe und Grünow als Klosterbesitz aufgeführt. Bei „in Jacopstorp“ handelte es sich um eine curia, also einen Klosterhof, vermutlich am Jacobsdorfer See. Jacobsdorf wurde später zur Wüstung. Der ältere Personenname „Vrowinus de Drensen“ von 1243 bedeutet, dass Drense 1332 keine echte Namens-Ersterwähnung ist.