Am 2. Januar schloss sich der Knappe Otto von Garthow einem Rechtsverzicht zugunsten des Klosters Arendsee an. Dabei ging es um Besitzungen und Ansprüche in Zühlen.
Am 2. Januar schloss sich der Knappe Otto von Garthow einem Rechtsverzicht zugunsten des Klosters Arendsee an. Dabei ging es um Besitzungen und Ansprüche in Zühlen.