Auf dem Reichstag zu Nürnberg belehnte König Ludwig der Bayer im April 1323 seinen ältesten Sohn Ludwig, genannt „das Kind“, mit der Mark Brandenburg.
Ludwig war damals noch minderjährig und gehörte zum Haus Wittelsbach.
Die schriftliche Beurkundung dieser Belehnung erfolgte am 24. Juni 1324.
Damit begann die wittelsbachische Herrschaft in Brandenburg.