Am 13. August 1322 schlossen die Ratmannen von Berlin und Cölln sowie der Neustadt und Altstadt Brandenburg ein Münzabkommen.
Darin wurde bestimmt, dass die Münzmeister von Berlin und Brandenburg ihre Pfennige so schlagen sollten, dass 29 Schilling eine Mark wogen.
Außerdem durfte kein Christ und kein Jude den Stempel des Münzmeisters gebrauchen.
Das Münzabkommen sollte Ordnung und Vertrauen im Geldverkehr sichern.