Am 5. Januar 1341 befreite Markgraf Ludwig die Besitzungen des Klosters Chorin gegen eine festgelegte jährliche Abgabe von bestimmten vogteilichen Lasten. Das waren Abgaben und Dienste, die gegenüber einem weltlichen Vogt zu leisten waren. Kloster Chorin liegt heute im Landkreis Barnim.