Am 10. Mai 1339 bestätigte Dietrich von Cykow, Vogt zu Lebus, im Namen Markgraf Ludwigs den Erhalt beziehungsweise die Abrechnung von 100 Mark durch den Rat von Frankfurt. Ein Vogt war ein landesherrlicher Verwaltungs- und Gerichtsbeamter.
Am 10. Mai 1339 bestätigte Dietrich von Cykow, Vogt zu Lebus, im Namen Markgraf Ludwigs den Erhalt beziehungsweise die Abrechnung von 100 Mark durch den Rat von Frankfurt. Ein Vogt war ein landesherrlicher Verwaltungs- und Gerichtsbeamter.