Am 28. Juni 1336 einigte sich Markgraf Ludwig mit dem Erzbischof von Magdeburg über jahrzehntelang umstrittene Lehnsrechte. Ludwig erhielt zahlreiche ältere brandenburgische Lehen erneut bestätigt und verpflichtete sich dafür zur Zahlung von 6.000 Mark Silber. Ein Lehen war ein Herrschaftsrecht oder Besitz, den ein Lehnsherr einem anderen gegen Treue und Pflichten überließ.