Am 14. Juni 1334 vereinbarte Markgraf Ludwig mit seinen Brüdern eine gegenseitige Erbregelung. Seine Brüder erhielten Ansprüche auf die Mark Brandenburg, falls Ludwig ohne entsprechenden Erben sterben sollte; umgekehrt wurden ihm Ansprüche auf ihre bayerischen Besitzungen zugesichert. Kaiser Ludwig bestätigte den Erbvergleich am 23. Juni 1334.