Am 24. September 1334 erließ die Doppelstadt Berlin/Cölln eine Polizeiordnung.
Sie beschränkte unter anderem den Aufenthalt im Wirtshaus, den Bierausschank und den Einsatz beim Kegel- und Würfelspiel.
Auch der Aufwand bei Hochzeiten und Hochzeitsgeschenken wurde begrenzt.
Ebenso sollten übertriebene Ausgaben für Kleidung und zur Schau getragenen Schmuck eingeschränkt werden.