Der Perleberger Rat verkaufte 1333 den Schuhmachern die sogenannten Schuhbänke, den dazugehörigen Schuhhof und vier weitere Bänke außerhalb dieses Hofes. Schuhbänke waren feste Verkaufsstände für Schuhwaren. Die erworbenen Rechte konnten vererbt werden.
Die Urkunde regelte zugleich den Verkauf: Wer seinen Stand abgab, durfte seine Schuhe nicht beliebig an anderer Stelle auf dem Markt anbieten. Der Vorgang zeigt, wie genau der Rat und die Handwerker den Zugang zu den städtischen Verkaufsplätzen ordneten.