Am 25. September erklärte der Rat von Lychen, dass der Stadtvogt Konrad Paschedach einem Geistlichen anstelle einer jährlichen Roggenzahlung eine abgabenfreie Hufe überlassen hatte. Da diese Hufe gegenüber dem Kloster Himmelpfort zinspflichtig war, wurde dem Kloster als Ersatz ein gleichwertiger Zins aus einer anderen Hufe zugewiesen.