Eine Urkunde bezeichnet die befestigte Anlage in Ruhland als „castrum Rulant“, in späteren Darstellungen auch als „Schloß Rulant“. Dies gilt als erster sicherer schriftlicher Nachweis der später Kaupenburg genannten Anlage. Ruhland selbst war bereits 1317 erwähnt und lag 1332 in der Oberlausitz unter böhmischer Herrschaft.