Am 18. April bestätigte der Rat von Perleberg ein von dem Adligen Johann Gans ausgestelltes Privileg für die Schuhmacher der Stadt. Die Urkunde regelte damit die rechtliche Stellung ihres Gewerbes beziehungsweise ihrer Zunft.
Am 18. April bestätigte der Rat von Perleberg ein von dem Adligen Johann Gans ausgestelltes Privileg für die Schuhmacher der Stadt. Die Urkunde regelte damit die rechtliche Stellung ihres Gewerbes beziehungsweise ihrer Zunft.