Am 1. Januar 1320 wurden die in Berlin und Cölln ansässigen Juden durch eine Verfügung der Agnes von Brandenburg dem Schutz und der Rechtsprechung des Rates der Städte übergeben.
Berlin und Cölln waren damals zwei benachbarte Städte an der Spree.
Auch die von den Juden entrichteten Steuern sollten künftig an die Städte und nicht mehr an markgräfliche Ämter gezahlt werden.
Das zeigt, wie stark die Städte in dieser unruhigen Zeit eigene Rechte ausbauten.