Nach dem Verbot des Templerordens durch Papst Clemens V. im Jahr 1312 wurde über dessen Besitz neu entschieden.
Am 29. Januar 1318 übertrug Markgraf Waldemar im Vertrag von Kremmen den brandenburgischen Besitz der Templer an die Johanniter.
Die Johanniter waren wie die Templer ein geistlicher Ritterorden.
Damit wurden wichtige frühere Templergüter in der Mark Brandenburg neu geordnet.