1823 begann die Geschichte des brandenburgischen Provinziallandtags. Vertreter von Adel, Städten sowie Bauern und Erbpächtern berieten dort über Angelegenheiten der Provinz. Eine Provinz war damals eine große Verwaltungseinheit innerhalb Preußens. Wahlberechtigt waren allerdings nur bestimmte Bevölkerungsgruppen mit entsprechendem Grundbesitz.