Am 16. November 1340 bevollmächtigte Kaiser Ludwig IV. seinen Sohn, Markgraf Ludwig von Brandenburg, im sächsischen Raum Güter und Einkünfte des Reiches einzuziehen. Die Entscheidung stärkte die politische Stellung des Markgrafen über Brandenburg hinaus. Reichsgüter waren Besitzungen und Rechte, die unmittelbar dem römisch-deutschen König beziehungsweise Kaiser zustanden.