Am 22. April versprachen Kaiser Ludwig und Markgraf Ludwig dem Markgrafen Friedrich von Meißen Ersatz für Schäden, die diesem im Dienst in der Mark Brandenburg entstanden waren. Am folgenden Tag sagten sie ihm als Sicherheit die Verpfändung von Städten seiner Wahl und der Hälfte bestimmter markbrandenburgischer Einkünfte zu.