Am 11. Juni 1329 veranlassten die Ruppiner Grafen in Abwesenheit Kaiser Ludwigs des Bayern, dass der vierzehnjährige Markgraf Ludwig sich für mündig erklärte.
Ein eigenes Siegel, das Ludwig anfertigen ließ und nutzte, erklärte der Kaiser später für ungültig.
Auch ein Reichshofgerichtsurteil ließ er aufheben.
Markgraf Friedrich von Meißen wurde gebeten, die Rechte des Kaisers in Brandenburg wahrzunehmen.