Der deutsche König Adolf von Nassau bestellte Markgraf Otto IV. „mit dem Pfeil“ 1293 zum obersten Landfriedensrichter in Sachsen.
Ein Landfriedensrichter sollte Frieden und Recht im Land sichern.
Sachsen meinte damals ein größeres historisches Gebiet und nicht nur den heutigen Freistaat Sachsen.
Für Otto IV. war dieses Amt ein Zeichen seines hohen Ansehens im Reich.