Die Würde des Reichskämmerers lag nach dem Tod Ottos III. bei Johann II. und später bei seinem nachfolgenden Bruder.
Der Reichskämmerer war ein hohes Amt im Heiligen Römischen Reich.
Die Söhne Ottos III. erhoben ebenfalls Ansprüche darauf.
Diese Ansprüche blieben jedoch erfolglos.