Markgraf Otto III. wurde mit den Ländern Bautzen und Görlitz belehnt.
Diese Gebiete lagen in der Oberlausitz, heute vor allem im Osten Sachsens.
Zuvor hatten sie sich bereits in seinem Pfandbesitz befunden.
Durch die Belehnung wurden seine Ansprüche dort rechtlich stärker abgesichert.