Markgraf Johann I. stattete am 14. Juli 1253 die von ihm gegründete Stadt Frankfurt an der Oder mit Berliner Recht aus.
Frankfurt an der Oder liegt heute im Osten Brandenburgs direkt an der Grenze zu Polen.
Das Berliner Recht ging letztlich auf das Magdeburger Recht zurück und regelte das städtische Zusammenleben.
Frankfurt wurde dadurch zu einem wichtigen Handels- und Rechtsort an der Oder.