Das „Statutum in favorem principum“, also ein Reichsgesetz zugunsten der Fürsten, schrieb 1232 die bereits bestehende Landeshoheit der Fürsten rechtlich fest.
Damit wurden die Rechte der Landesherren im Heiligen Römischen Reich deutlich gestärkt.
Auch die brandenburgischen Markgrafen konnten dadurch ihre Stellung ausbauen.
So gelang es ihnen unter anderem, die königlichen Burggrafen aus Brandenburg und Arneburg zu entfernen.